Straßeneinläufe dienen dazu, Niederschlagswasser zu sammeln und in die Kanalisation zu leiten. Straßenschmutz sowie Laub und ähnliches sollten dabei in sogenannten Schmutzfängern abgefangen werden, damit sie die Abwasserkanäle nicht zusetzen und verstopfen. Das setzt eine regelmäßige Reinigung der Einläufe und der Schmutzeimer voraus. Zuständig dafür waren bisher die Kommunen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist das jedoch eine Aufgabe der Zweckverbände als Bestandteil der Abwasserentsorgung. Seit 2014 sind daher Wasser- und Abwasserverbände, denen die Städte und Gemeinden die Abwasserentsorgung übertragen haben, für die Reinigung der Straßeneinläufe und Sinkkästen zuständig.

Pressebericht Sinkkastenreinigung

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