Förderung von Kleinkläranlagen

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • der Ersatzneubau als biologische Kleinkläranlage,
  • die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Stufe,
  • der Bau biologischer Kleinkläranlagen als Gruppenlösung im Rahmen der öffentlichen Abwasserentsorgung.

Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für die Ersterschließung von Grundstücken.

Welche Voraussetzungen müssen u.a. für eine Förderung erfüllt sein?

  • Das Grundstück muss sich in einem Gebiet befinden, welches nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des kommunalen Aufgabenträgers der Abwasserbeseitigung (Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) nicht innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen wird.
  • Als rechtliche Voraussetzung müssen vorliegen bzw. beantragt werden:
    • bei Einleitung in ein Gewässer die Erlaubnis der unteren Wasserbehörde
    • bei Einleitung in einen Kanal eine Satzung, die eine Sanierung der Kleinkläranlage fordert und die Zustimmung des Abwasserentsorgers.
  • Die neue Kleinkläranalge muss dem Stand der Technik entsprechen und eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen.
  • Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid von der Thüringer Aufbaubank erteilt worden ist. In begründeten Fällen kann der Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen rückwirkend gefördert werden, wenn die Anlage zwischen dem 15. August 2007 und dem 01.10.2009 errichtet bzw. nachgerüstet wurde.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken,
  • Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücken, soweit nur das Abwasser vom eigenen Grundstück behandelt werden soll und
  • der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) für Kleinkläranlagen, die als Gruppenlösung errichtet werden.

Wie hoch wird gefördert?

 Foerderung

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinde, Stadt, Abwasserverband) veröffentlicht sein Abwasserbeseitigungskonzept. Er gibt jährlich bekannt, dass er Fördermittelanträge für die Sanierung (Ersatzneubau oder Nachrüstung) von Kleinkläranlagen für bestimmte Gebiete entgegennimmt.
  2. Die Antragsformulare werden von dem kommunalen Aufgabenträger veröffentlicht. Die Bürger beantragen die Fördermittel bei dem jeweiligen kommunalen Aufgabenträger.
  3. Der Aufgabenträger prüft die Anträge.
    1. Für jährlich 5% der betroffenen Grundstücke kann er Anträge auswählen und als Vorschlag zur Bewilligung an die Thüringer Aufbaubank (TAB) weiterleiten.
    2. Ist eine Sanierung behördlich gefordert, so sind diese Anträge vorrangig weiterzuleiten.
  4. Die TAB erstellt den Zuwendungsbescheid. Mit ihm erhält der Bürger den Fördermittelabrufantrag und die Mitteilung, welche Unterlagen bei der Auszahlung vorzulegen sind.
  5. Der Bürger lässt die Kleinkläranlage errichten oder nachrüsten und bezahlt die entsprechenden Rechnungen.
  6. Vor der Inbetriebnahme der Anlage führt der Aufgabenträger eine Erstkontrolle durch. Der Bürger teilt dem Aufgabenträger rechtzeitig den geplanten Inbetriebnahmezeitpunkt mit. Bei der Erstkontrolle sind vorzulegen:
    1. Nachweis über den Anlagentyp, Verfahren und Größe des Ersatzneubaus bzw. der nachgerüsteten Kleinkläranlage,
    2. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung der Anlage,
    3. Protokoll der Dichtheitsprüfung,
    4. Wartungsvertrag mit zertifiziertem Fachbetrieb,
    5. bei direkter Einleitung in das Gewässer die wasserrechtliche Erlaubnis.
  7. Der Bürger/Bauherr schickt den Fördermittelabruf an die TAB mit den im Bescheid geforderten Unterlagen (u.a. Protokoll der Erstkontrolle). Die TAB zahlt die Fördermittel an den Bauherren aus.

Für die Beantragung einer Förderung Ihrer Kleinkläranlage sind meist folgende Daten und Unterlagen Voraussetzung:

  • Antragsteller, Adresse…
  • Grundstück der geplaten privaten Kläranlage, Adresse, Flur, Flurstück, Gemarkung
  • Grundstück der geplanten Einleitungsstelle, Eigentümer & Adresse, Flur, Flurstück, Gemarkung
  • Zahl der Wohneinheiten unter und über 50qm
  • Zahl der EWG (Einwohnergleichwerte – 1 Wohneinheit = 4 EGW)
  • Zahl der tatsächlichen Einwohner

Pläne & Unterlagen die oft zum Antrag dazugehören:

  • Übersichtsplan des Geländes Maßstab 1:25.000, topografische Karte
  • Lageplan 1:1000 / 1:100
  • Entwässerungsplan von Haus & Grundstück
  • Grundriss / Schnittzeichnung des Klärbehälters & des technischen Rüstsatzes, allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung der Anlage, Bemessung der Kleinkläranlage, Betreibsbeschreibung der Anlage
  • Wartungsvertrag – unter Umständen wird von der Behörde eine Mindestvertragsdauer gefordert.

Quelle: www.klaeranlagen-vergleich.de